Kreisgruppe Frankfurt

25. Januar 2012

Unser Saarländer Timo Koletzki wechselt zur Landespolizei Hessen

timo-lapo.jpgHeute war es leider soweit. Timo Koletzki hatte seine letzte Tagschicht in der DG 3. Vor nicht langer Zeit wechselte er der Liebe wegen vom Saarland zur Bundespolizeiinspektion Frankfurt/M und seine dienstliche Reise geht nun weiter zur Landespolizei Hessen. Wir wünschen Timo alles Gute und einen guten Start. Zur Erinnerung bekam Timo von seiner Dienstgruppe eine Tasse der Dienstgruppe und von der GdP Kreisgruppe Frankfurt einen USB-Stick  (Sonderedition GdP).

Timo versprach, dass er das gute Verhältnis weiterhin pflegt und immer wieder mal vorbeischaut.

Salü Timo wünscht Dir BK’s K

GdP Kreisgruppe Frankfurt stiftet der Bundespolizeiinspektion Frankfurt Main einen Trikotsatz

trikot.jpg  Die Kollegen der Inspektion Frankfurt/M sprachen unseren Vorstand an und baten um finanzielle Unterstützung für einen einheitlichen Trikotsatz. Es fanden schon öfters Fußballtuniere statt, bei denen unsere Kollegen eingeladen waren und leider nicht einheitlich auftreten konnten.
Der Vorstand brauchte nicht lange zu überlegen und beschloss die Beschaffung der Trikots.
Die Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/M steht bei uns an erster Stelle.
Die Trikots stehen bald zur Verfügung und werden demnächst an die Inspektionsleitung übergeben.
Wir wünschen viel Spaß & Erfolg bei den Tunieren und immer “Fair-Play”

Euer BK’s K

23. Januar 2012

Roland Voss: Dienstbefreiung an Rosenmontag? Brauchtumstag?

roland-voss.jpg    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie uns bekannt wurde, hat der Präsident der Bundespolizei die Dienstbefreiung für denRosenmontag gestrichen. Offensichtlich ist nicht jeder Verantwortliche in den einzelnen Regionen (Direktionen) mit der Regelung der Brauchtumspflege einverstanden.

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19. Januar 2012

Hauptpersonalrat mit Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich im Gespräch zu Beginn 2012

Redeten “KLARTEXT”:

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und der Vorsitzende des Bundespolizei-Hauptpersonalrates Sven Hüber.


Der Bundespolizei – Hauptpersonalrat unter Führung seines Vorsitzenden, Sven Hüber, hat am 18. Januar 2012 ein Gespräch mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, geführt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
a)  Zukünftig werden alle Dienstposten im mittleren Polizeidienst zumindest nach A 9 bewertet sein.  Dienstposten der Bewertungsebene A 7 – 8 wird es zukünftig in der Bundespolizei nicht mehr geben.
b) Der Minister strebt eine Erhöhung der Planstellenobergrenzen im mittleren Dienst von heute 50 Prozent  A 9/A9 mZ auf zukünftig 60 Prozent A 9 / A 9 mZ an. Das ist die zentrale Grundlage dafür, dass der sogenannte “Polizeiobermeisterbauch” endlich abgebaut werden kann.
Sven Hüber und Josef Scheuring haben den Minister dabei noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit von Verbesserungen gerade bei den POM und im Verwaltungsbeamtenbereich hingwiesen. Josef Scheuring machte gegenüber dem Minister deutlich, dass die Summe der Leistungsprämien zur Lösung dieses zentralen Gerechtigkeitsproblems eingesetzt werden könne. Bundesinnenminister Friedrich machte deutlich, dass es dagegen juristische Vorbehalte gäbe. Er werde die Sache aber noch einmal prüfen. Gegebenenfalls müsse auch das Gesetz dafür geändert werden.
c) Die Bundespolizei kann im Jahr 2012insgesamt  800, im Jahr 2013 ebenfalls 800 und im Jahr 2014 dann 850 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zur Ausbildung einstellen, ohne dass “kw”-Stellen über den Haushalt eingerichtet werden müssen.
Die Einstellungen 2012 können damit jetzt direkt durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam vollzogen werden. (weiterlesen…)

12. Januar 2012

Zahlung der Wechselschichtzulage bei Krankheit und Urlaub

In einer aktuellen Entscheidung vom 27.10.11 (2 C 73.10) hat das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden, ob einem Beamten, der ständig im Wechselschichtdienst eingesetzt ist, die monatlich zu zahlende Wechselschichtzulage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV auch dann erhält, wenn er das notwendige Nachtschichtpensum wegen Erholungsurlaubs, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder Erkrankung nicht komplett erfüllt habe.

Eine Beamtin / ein Beamter erwirbt mit Beginn des ständigen Einsatzes im Wechselschichtdienst (§ 18 Abs. 1 EZulV) den Anspruch auf die Wechselschichtzulage für den jeweiligen Monat, wenn ihm in den 10 Wochen vor dem Monatsende mindestens 80 Nachtschichtstunden gutgeschrieben sind. Die Vorinstanzen hatten den Anspruch des Beamten abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun: „Nachtschichten, die der Beamte aus den in § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV genannten Gründen (Erholungsurlaub, Krankheit oder Fortbildung) nicht absolviert habe, seien bei der Berechnung des Nachtschichtpensums, das nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV für die Gewährung der Wechselschichtzulage erforderlich sei, in dem zeitlichen Rahmen des § 19 Abs. 1 Satz 2 EZulV wie Dienstzeiten zu berücksichtigen“.

Das in sich schlüssige Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. Das Urteil im ganzen kann unter folgendem Link gelesen werden:

www.bverwg.de

11. Januar 2012

Geschützt: Wissenswert –> Neues aus dem BPR

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10. Januar 2012

Geschützt: Neu ab 2012 -Info-Post der GdP Direktionsgruppe Koblenz- Neues aus dem GPR

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Geschützt: Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zur Probezeitabkürzung –Ungerechtigkeit wird ausgeräumt –

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8. Januar 2012

Klartext 2010 — Interessanter Beitrag in YouTube

Klartext 2010 — Beitrag von der GdP bei Youtube:

http://youtu.be/Tv4dgvmFSlc

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